Rechtsprechung - Newsticker
Hier finden Sie tagesaktuelle Meldungen der Internetredaktion des Verlags Dr. Otto Schmidt zum Ertragsteuerrecht.
Hier gehts zu den Expertenkommentaren der FR-Autoren
Hessisches FG 19.1.2012, 1 K 250/11
Einzahlungen auf einem Zeitwertkonto führen auch bei einer Gesellschafter-Geschäftsführerin im Einzahlungsjahr noch nicht zu steuerpflichtigem Zufluss von Arbeitslohn. Entscheidend ist, wann der Geschäftsführerin tatsächlich Arbeitslohn zufließt.
BFH 17.1.2012, VIII R 48/10
Das Wahlrecht im Hinblick auf die Geltendmachung eines Investitionsabzugsbetrags nach § 7g EStG kann noch nach Einlegung des Einspruchs ausgeübt werden. Schafft der Steuerpflichtige ein Wirtschaftsgut an, bevor er dafür mit seiner Steuererklärung oder mit einem nachfolgenden Einspruch einen Investitionsabzugsbetrag geltend macht, ist es nicht erforderlich, dass er im Zeitpunkt der Anschaffung die Absicht hatte, den Investitionsabzugsbetrag in Anspruch zu nehmen.
BFH 9.2.2012, III R 45/10
Ein zeitlich nicht beschränkter Kindergeldantrag ist zwar nach seinem objektiven Inhalt in der Regel dahin zu verstehen, dass die Festsetzung von Kindergeld für den längstmöglichen Zeitraum somit auch für die Zeit vor der Antragstellung begehrt wird. Dennoch kann ein solcher Antrag aufgrund seines objektiven Erklärungsinhalts dahin auszulegen sein, dass die Festsetzung ab dem Monat beantragt wird, in dem erstmals die für nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer erforderlichen ausländerrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
FG Rheinland-Pfalz 29.3.2012, 5 K 2160/11
Die Versetzung eines Soldaten führt nicht automatisch dazu, dass die neue Dienststelle als regelmäßige Arbeitsstelle anzusehen ist. Maßgeblich ist vielmehr, ob sich der Steuerpflichtige zu Beginn seiner Tätigkeit hätte darauf einrichten können, an dem neuen Einsatzort dauerhaft tätig zu sein.
BFH 9.2.2012, III R 15/09
Ein behinderter Volljähriger kann nur dann Pflegekind i.S.v. § 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG sein, wenn die Behinderung so schwer ist, dass der geistige Zustand dem typischen Entwicklungsstand einer minderjährigen Person entspricht. Aus weiteren Umständen wie etwa der Einbindung in die familiäre Lebensgestaltung, dem Bestehen erzieherischer Einwirkungsmöglichkeiten und einer über längere Zeit bestehenden und auf längere Zeit angelegten ideellen Beziehung muss zudem auf eine Bindung wie zwischen Eltern und ihren leiblichen Kindern geschlossen werden können.
BFH 9.2.2012, III R 47/08
Bei der Prüfung, ob ein an Depressionen leidendes Kind über sein 27. Lebensjahr hinaus als behindertes Kind i.S.d. § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 EStG bei der zu berücksichtigen ist, kann allein aus einem wiederholten Studienfachwechsel nicht auf die Leistungs- und Ausbildungsfähigkeit des Kindes geschlossen werden. Vielmehr sind insoweit Feststellungen zum Gesundheitszustand und den Hintergründen der Studienfachwechsel notwendig.
FG Münster 21.3.2012, 7 K 4640/09 E
Leitet eine Kapitalgesellschaft an sie erstattete Rentenversicherungsbeiträge an eine Arbeitnehmerin, die zugleich Ehefrau des Alleingesellschafters ist, weiter, ist darin keine verdeckte Gewinnausschüttung an den Gesellschafter zu sehen. Die Leistung an die Sozialversicherung ist wegen der angenommenen Sozialversicherungspflicht im Anstellungsverhältnis und nicht im Gesellschaftsverhältnis begründet; daher kann auch der umgekehrte Vorgang, die Weiterleitung erstatteter Beiträge, nur im Anstellungsverhältnis begründet sein.
BFH 22.12.2011, III R 41/07 u.a.
Die gesetzliche Ausgestaltung der Tatbestände in § 32 Abs. 4 S. 1 EStG, wonach ein Kind, das nach Beendigung der Schulzeit - unabhängig davon, ob absehbar oder nicht - länger als vier Monate auf den Beginn des gesetzlichen Wehrdienstes wartet, während dieser Übergangszeit nicht berücksichtigt wird, ist weder lückenhaft noch verstößt sie gegen das GG. Der BFH hält insoweit an seiner bisherigen Rechtsprechung fest.
BFH 19.1.2012, VI R 23/11
Soweit ein städtischer Feuerwehrmann auch verpflichtet ist, Bereitschaftsdienste als Fahrer eines Noteinsatzfahrzeugs eines nicht städtischen Krankenhauses zu leisten, übt er eine Auswärtstätigkeit aus. Denn der ortsgebundene Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit des Arbeitnehmers kann nur an einem Ort liegen.
BFH 11.1.2012, I R 27/11
Sind Einkünfte eines unbeschränkt Steuerpflichtigen aus nichtselbständiger Arbeit (hier: Pilot einer irischen Fluggesellschaft) nach einem Doppelbesteuerungsabkommen (hier: DBA-Irland) von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer auszunehmen, wird nach § 50d Abs. 8 S. 1 1. Alt. EStG 2002 die Freistellung bei der Veranlagung nur gewährt, soweit der Steuerpflichtige nachweist, dass der Staat, dem nach dem Abkommen das Besteuerungsrecht zusteht, auf dieses Besteuerungsrecht verzichtet hat. Ist der geforderte Nachweis aber erbracht, ist die Freistellung zu gewähren.
Rechtsprechung - Expertenkommentare von FR-Autoren
Ständige Mitarbeiter und weitere Autoren der Finanz-Rundschau verfassen hochklassige Urteilskommentare. Derzeit sind ständige Mitarbeiter die Herren (Vors.)/Richter am BFH Dr. Bergkemper, Bode, Prof. Dr. P. Fischer (a.D.), Greite, Prof. Dr. Kanzler (a.D.), Dr. Kempermann (a.D.), Prof. Dr. Pezzer, Wendt. Hier einige Beispiele:
BFH 8.12.2011, VI R 18/11 mit Kommentar von RiBFH Dr. Winfried Berkemper
1. Pauschale Zuschläge, die der Arbeitgeber ohne Rücksicht auf die Höhe der tatsächlich erbrachten Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit an den Arbeitnehmer leistet, sind nur dann nach § 3b EStG begünstigt, wenn sie nach dem übereinstimmenden Willen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer als Abschlagszahlungen oder Vorschüsse auf eine spätere Einzelabrechnung gem. § 41b EStG geleistet werden.
2. Diese Einzelabrechnung zum jährlichen Abschluss des Lohnkontos ist grundsätzlich unverzichtbar.
3. Auf sie kann im Einzelfall nur verzichtet werden, wenn die Arbeitsleistungen fast ausschließlich zur Nachtzeit zu erbringen und die pauschal geleisteten Zuschläge so bemessen sind, dass sie auch unter Einbeziehung von Urlaub und sonstigen Fehlzeiten - aufs Jahr bezogen - die Voraussetzungen der Steuerfreiheit erfüllen.
2. Diese Einzelabrechnung zum jährlichen Abschluss des Lohnkontos ist grundsätzlich unverzichtbar.
3. Auf sie kann im Einzelfall nur verzichtet werden, wenn die Arbeitsleistungen fast ausschließlich zur Nachtzeit zu erbringen und die pauschal geleisteten Zuschläge so bemessen sind, dass sie auch unter Einbeziehung von Urlaub und sonstigen Fehlzeiten - aufs Jahr bezogen - die Voraussetzungen der Steuerfreiheit erfüllen.
BFH 12.10.2011, VIII R 30/09 mit Kommentar von RiBFH Dipl.-Kfm. Walter Bode
Dient ein Darlehen, zu dessen Besicherung Ansprüche aus Kapitallebensversicherungen eingesetzt werden, dazu, ein bereits früher zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts aufgenommenes Darlehen umzuschulden, so ist das i.S.d. § 10 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a EStG 2002 schädlich, wenn die Valuta des Umschuldungsdarlehens höher ist als die Restschuld des umzuschuldenden Darlehens und der übersteigende Betrag zur Einzahlung auf einen Bausparvertrag verwendet wird, der eine Verzinsung des Bausparguthabens vorsieht.

